Der Gasversorger EWE zieht die Endverbraucherpreise stark an. Im Tarif classic von bisher 5,49 Cent/kWh wird der Preis ab 1.9.2011 um 15 % auf 6,32 Cent/kWh steigen.
Im Kundenschreiben begründet der Konzern den Anstieg mit höheren Beschaffungskosten. Der Kunde solle doch mal an der Tankstelle den Preisanstieg beobachten (spüren).
Was soll denn dieser Vergleich? Geht es dort mit rechten Dingen zu? EWE ist der Meinung, mit den Geschäftsbedingungen eine rechtliche Grundlage für den “nun notwendigen” Preisaufschlag zu besitzen.
Damit das für den Kunden erträglicher wird, kann in den neuen EWE-Erdgas-fix-Tarif gewechselt werden. Hier wird eine Preisbindung von „nur“ 5,83 Cent/kWh bis zum 30.6.2013 angeboten.
Der Bundesgerichtshof hatte im Juli 2010 entschieden, dass die Preisanpassungsklausel in den zum 1. April 2007 eingeführten und bis 30. August 2010 gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sonderkundenverträge zur Erdgasbelieferung unwirksam war.
EWE will nun mit einen Rückzahlungsangebot die Kunden für die Preisdifferenz entschädigen. Im Gegenzug verzichtet der Kunde auf weitere Forderungen aus der Vergangenheit und erkennt die AGB an. Beträge aus der vorangegangenen Sonderzahlung (Scherf-Kompromiss) werden verrechnet.
Das Rückzahlungsangebot kann per online-Formular oder im A10-Kundencenter angefordert werden. Das Angebot kann man annehmen oder nicht.Den Preisanstieg kann man hinnehmen oder man wechselt den Anbieter. Der Kunde hat die Wahl. Er muss aktiv werden sonst wird es noch teuerer.
Die letzten Rohre für die Erdgastrasse OPAL sind verlegt, die letzte Schweißnaht wurde gezogen. Wer wird nun in die Röhre gucken?
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UND WAS NUN?